Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat die Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse von folgenden Veranstaltern als medienrechtlich unbedenklich bestätigt: - N 24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbH - Das Vierte GmbH Bei dem aktuellen Programm von „Das Vierte“ sah die ZAK jedoch noch erheblichen Klärungsbedarf hinsichtlich...
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat die Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse von folgenden Veranstaltern als medienrechtlich unbedenklich bestätigt: - N 24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbH - Das Vierte GmbH Bei dem aktuellen Programm von „Das Vierte“ sah die ZAK jedoch noch erheblichen Klärungsbedarf hinsichtlich...